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Das Haus in der Asse muss ein Haus der Sozialistischen Jugend, der Roten Falken bleiben und werden.

 

Von Ulrich WEGENER

 

Das hielt ich für ausgeschlossen. Dass nach dem Verlust des Falkenheim in Langeleben/Elm in 2012 das Falkenheim in der Asse sechs Jahre später ebenfalls in die Insolvenz gerät.

 

Jana MÜNCH. Informierte sie als Leiterin den Vorstand zu spät über die wirtschaftliche Lage des Freizeit- und Bildungszentrum in der Asse?

 

Am Donnerstag vor Ostern 2018 haben Michael KORNRUMPF und Michael SANDTE beim Amtsgericht Braunschweig Insolvenz beantragt. Eigenmächtig. Ohne dass die Mitglieder des Trägervereins vorher informiert wurden, geschweige denn den Insolvenzantrag genehmigt zu haben.

 

Die Mitglieder des Trägervereins wurden dann selbst nach dem Insolvenzantrag vom Vorstand nicht informiert. So erfuhr ich erst bei einem Telefon-Anruf aus anderem Grund von mir mit Michel KORNRUMPF, dass vor drei Wochen der Insolvenz-Antrag gestellt worden war.

 

Beide, Michael KORNRUMPF und Michel SANDTE haben damit ein wiederholt gegebenes Versprechen an die Mitglieder des Trägervereins gebrochen.

 

Aufgrund der schlechten Erfahrungen mit Langeleben, wo der Vorstand in 2012 ebenfalls eigenmächtig den Insolvenzantrag gestellt hatte, sollte die Satzung für den Asse-Verein ausdrücklich regeln, wie im Falle der Zahlungsunfähigkeit zu verfahren ist.

 

Damit sollte der Vorstand durch die Satzung, also unmissverständlich das Recht und die Pflicht genommen werden, eigenmächtig, ohne Zustimmung der Mitglieder des Vereins bei Gericht einen Insolvenzantrag stellen zu dürfen, wenn nicht vorher mit Zwei-Drittel-Mehrheit eine Mitgliederversammlung den Auftrag dazu erteilt hat.

 

Gleichzeitig sollte durch die Satzung der Vorstand verpflichtet werden, sofort eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn eine Zahlungsunfähigkeit nicht mehr völlig zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann. Die Mitglieder sollten damit also nicht erst informiert werden, wenn eine Zahlungsunfähigkeit droht, gar schon eingetreten ist, sondern wesentlich früher. Der Grund für diese über die gesetzliche Regelung vorzeitigen Informationspflicht der Mitglieder ist klar: Damit soll den Mitgliedern rechtzeitig die Chance gegeben werden, die Zahlungsunfähigkeit des Verein durch geeignete Maßnahmen abzuwenden.

 

Die Mitgliederversammlung hatte den Vorstand beauftragt, eine solche Ergänzung der Satzung durch einen Rechtsanwalt erarbeiten zu lassen. Dieser rechtlich korrekte Entwurf sollte dann bei der nächsten Mitgliederversammlung beraten und beschlossen werden. Diesen Auftrag der Mitglieder hat der Vorstand nicht erfüllt. Gründe für diese Pflichtverletzung hat der Vorstand nicht mitgeteilt.

 

Der Vorstand hatte aber versprochen, selbst ohne Satzungsänderung sich selbstverständlich an diese Regelung zu halten. Niemals werde der Vorstand ohne die ausdrückliche Zustimmung der Mitglieder einen Insolvenzantrag beim Gericht stellen. Bereits geringste Zweifel an dieser Haltung des Vorstands wurden von Michael KORNRUMPF als Beleidigung qualifiziert.

 

Schon Jahre vorher hatte Michael KORNRUMPF mir im persönlichen Gespräch an der Straßenbahnhaltestelle beim Eintracht-Stadion in Braunschweig versprochen, dass er ein Scheitern des Hauses in der Asse auf jeden Fall verhindern werde. Seien durch Einnahmen hauptamtliche Mitarbeiter nicht mehr zu finanzieren, werde er, Michael KORNRUMPF selbst in das Haus in der Asse umziehen und dort wohnen. Er werde das Haus nur im Sarg mit den Füßen vorweg verlassen. Diese - trotz der etwas pathetischen - Versicherung nahm ich als Erlaubnis, gegenüber Michael KORNRUMPF weniger skeptisch und kritisch zu sein. Darin wurde ich in einem persönlichen Gespräch im letzten Jahr ausdrücklich bestätigt.

 

So ist es wohl verständlich, dass ich mein persönliches Vertrauen offenbar missbraucht und missachtet sehe.

 

Übrigens: Mit weniger Pathos hatte Michel SANDTE im persönlichen Gespräch mein Vertrauen in seine Zuverlässigkeit gewonnen und nun so bitter enttäuscht. Oder etwa nicht, ihr Lieben?

 

Bald geht es weiter.

 

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erschienen am 02.01.2018

aktualisiert am 15.01.2019

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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